Berlin (stm) – Das Reichsimpfgesetz aus dem Jahr 1874 forderte im Jahr 1976 sein letztes Todesopfer. Dieser tragische und vermeidbare Todesfall bestätigt wieder einmal die Meinung der selbst denkenden Impfgegner, dass Zwangsimpfungen der Bevölkerung unweigerlich zum Tod der zwangsgeimpften Personen führt.
Das Reichsimpfgesetz wurde am 8. April 1874 vom deutschen Reichstag beschlossen und verordnete eine allgemeine Zwangsimpfung gegen die Pocken. Es gilt als das erste Gesetz zu Zwangsimpfungsmaßnahmen, das in ganz Deutschland wirksam war. In der Folge starben alle Zwangsgeimpften, die von diesem Gesetz betroffen waren. Das letzte Opfer der Zwangsimpfung war Alma Johanskron, die im Alter von 102 Jahren an den Folgen der Zwangsimpfung verstarb. Frau Johanskron wurde, wie alle anderen Opfer, bereits im zarten Alter von zwei Jahren geimpft.
Nach dem Reichsimpfgesetz mussten sich alle Kinder während ihres zweiten Lebensjahres zwangsweise impfen lassen, gefolgt von einer Wiederimpfung im Alter von 12 Jahren. Die Regierung ging drakonisch gegen vernünftig denkende Menschen vor, die sich und ihre Kinder nicht impfen lassen wollten: Kinder durften nur auf Vorlage eines Impfscheines in die Schule gehen. Erwachsene mussten den Impfnachweis bei Eheschließungen oder einem Wohnortwechsel vorlegen. Eltern und Vormünder, die sich wehrten und sich nicht an die schreckliche Impfpflicht des Terrorstaates hielten, mussten empfindliche Geldstrafen von bis zu fünfzig Mark bezahlen oder sogar lange Haftstrafen von bis zu drei Tagen antreten.
Das Reichsimpfgesetz von 1874 ist das erste einer langen, traurigen Reihe von Zwangsimpfungen, mit denen die Bevölkerung seither immer wieder drangsaliert, in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt und tödlichen Gefahren ausgesetzt wird. Jede Zwangsimpfung fordert jedes Jahr hunderttausende Todesopfer – Opfer, die vermeidbar wären.
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