Klein-Isching (stm) – Ein bayerisches Start-Up will nichts weniger als die Firmenkommunikation revolutionieren: FaxEasy entwickelt ein Fax-Gerät mit KI-Funktion. Damit soll, so verspricht der Gründer und Jungunternehmer Klaus-Kevin Künl (26), die Kommunikation von Firmen untereinander, aber auch von Firmen mit staatlichen und kommunalen Behörden vereinfacht und beschleunigt werden.
Künl äußerte sich zuversichtlich: „Das Fax hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es ist das Kommunikationsmittel Nummer Eins zwischen Unternehmen untereinander und zwischen Unternehmen und Behörden. Das wird sich auch mittel- und langfristig nicht ändern. Wir bringen nun Altbewährtes mit der neuen Technologie der künstlichen Intelligenz zusammen. Das wird die Art und Weise unserer Kommunikation revolutionieren!“
Das innovative KI-Fax funktioniert denkbar einfach: Nutzer:innen geben lediglich die Nummer des Faxes auf der Gegenseite ein und formulieren einen Betreff oder ein Anliegen. Das Gerät erstellt daraufhin perfekt auf das Gegenüber zugeschnittene Faxe und verschickt sie automatisch. „Die Vorzüge der neuen Technologie sind unbestreitbar“, so CEO Künl.
Aktuell verfügt das KI-Fax bereits über eine USB-Schnittstelle, über die Nummer und Betreff bequem per Computer eingegeben werden können. Eine eigene App ist in Planung und soll demnächst fertiggestellt werden.
Das KI-Fax befindet sich noch in einer Testphase, noch formuliert die KI mitunter widersprüchliche und falsche Sätze. Klaus-Kevin Künl rechnet jedoch fest damit, dass bis Ende dieses Jahres alle Tests abgeschlossen sind und FaxEasy die ersten KI-Faxgeräte auf den Markt bringen kann.
Wiederveröffentlichung, Datum der Erstveröffentlichung: 18.02.2025
Bildnachweis: Image by Klaus Aires Alves from Pixabay
Hinweis: Die auf dieser Website verwendeten Bilder, Marken und Logos dienen satirischen
Zwecken als Karikatur, Parodie oder Pastiche gemäß § 51a UrhG. Alle Marken- und Kennzeichenrechte liegen bei
ihren jeweiligen Eigentümern. Die kommerzielle Nutzung (z. B. durch Werbung) erfolgt im Rahmen der zulässigen
Ausnahmen.
Ausführlicher rechtlicher Hinweis.