Berlin (stm) – Eine wissenschaftliche Studie hat ergeben, dass immer mehr Deutsche an Ferroretardophobie leiden. Mit diesem Begriff bezeichnen Psychologen eine spezifische, situationsgebundene Angststörung, die sich durch eine übersteigerte Sorge vor chronischen oder unvorhersehbaren Zugverspätungen, insbesondere im Kontext der Deutschen Bahn, äußert. Ferroretardophobie gilt derzeit als unheilbar.
Die Ferroretardophobie bezeichnet eine spezifische, situationsgebundene Angststörung, die sich durch eine übersteigerte Sorge vor chronischen oder unvorhersehbaren Zugverspätungen, insbesondere im Kontext der Deutschen Bahn, äußert. Der Begriff setzt sich zusammen aus ferro- (lat. „Eisen“, als Anspielung auf die Eisenbahn), retardo (lat. „verzögern“) und -phobie (griech. „Furcht“). Betroffene leiden häufig unter nervösem Verhalten beim Betreten von Bahnhöfen, zwanghaftem Aktualisieren von Fahrplan-Apps, vorauseilendem Erscheinen am Bahnsteig (>30 Minuten vor Abfahrt), sowie dem wiederholten Bedürfnis, alternative Verkehrsmittel oder gleich das komplette Fernbleiben vom Reisen in Betracht zu ziehen.
Laut der Studie leiden bereits vier von zehn Bahnreisenden an Ferroretardophobie und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht und Häufigkeit der Bahnnutzung. Die Tendenz ist massiv steigend. Prof. Dr. Klaus Herrlich, Psychologe und Leiter der Studie dazu: „Ferroretardophobie hat sich zu einer echten Volkskrankheit entwickelt, die ‚klassische‘ Volkskrankheiten wie Diabetes, Übergewicht oder Herz-Kreislauf-Krankheiten bereits jetzt weit hinter sich gelassen hat. Bleibt die Wachstumsrate so stark steigend wie die letzten Jahre, leiden in wenigen Jahren mehr als die Hälfte aller Bahnreisenden an Ferroretardophobie.“ Herrlich weiter: „Ferroretardophobie gilt derzeit als unheilbar. Lediglich weitere Neuansteckungen lassen sich durch konsequentes und gezieltes Beheben der Ursachen eindämmen.“
Bildnachweis: Bild KI-Generiert
Hinweis: Die auf dieser Website verwendeten Bilder, Marken und Logos dienen satirischen
Zwecken als Karikatur, Parodie oder Pastiche gemäß § 51a UrhG. Alle Marken- und Kennzeichenrechte liegen bei
ihren jeweiligen Eigentümern. Die kommerzielle Nutzung (z. B. durch Werbung) erfolgt im Rahmen der zulässigen
Ausnahmen.
Ausführlicher rechtlicher Hinweis.