Staatsmedium.de

Vor seiner Karriere als Dichterfürst brachte Goethe Lemmy Kilmister das Bassspielen bei

Vor seiner Karriere als Dichterfürst brachte Goethe Lemmy Kilmister das Bassspielen bei
Bild: Vor seiner Karriere als Dichterfürst brachte Goethe Lemmy Kilmister das Bassspielen bei
Bild: Vor seiner Karriere als Dichterfürst brachte Goethe Lemmy Kilmister das Bassspielen bei

Weimar (stm) – Die Welt kennt ihn als einen der größten deutschsprachigen Dichter, doch bevor Johann Wolfgang von Goethe seine Karriere als Dichterfürst startete, half er anderen vielversprechenden Talenten, eine Karriere zu starten.

Kaum bekannt ist, dass der spätere Geheimrat, Naturforscher und Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe einst auch als Musiklehrer tätig war. An der fürstlichen Musikschule in Weimar unterrichtete Goethe überwiegend E-Bass. Zu seinen Schülern gehörte auch ein gewisser Ian Fraser Kilmister, Sohn englischer Gastarbeiter in Weimar.

Der junge Ian zeigte zwar viel Talent, aber wenig Ehrgeiz, wie Goethe mehrfach Kilmisters Eltern mitteilte. Dennoch wurde aus dem Jungen unter Goethes Fittichen ein passabler E-Bass-Spieler, der eine Karriere als Musiker einschlug.

Unter dem Künstlernamen Lemmy Kilmister spielte der kleine Ian zunächst bei der psychedelisch angehauchten Band Hawkwind. Später gründete er die Band Motörhead. Dies alles wäre ohne die Stunden, die er bei Goethe genommen hatte, nicht möglich gewesen.

Staatsmedium.de Newsletter

Newsletter abonnieren

Die letzte Woche war verrückt? Warten Sie, bis Sie unsere Zusammenfassung lesen!

Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie die Highlights der letzten 7 Tage – satirisch, pointiert und garantiert subjektiv.

Datenschutzerklärung

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Bildnachweis:
Bild KI-Generiert (ChatGPT)

Hinweis: Die auf dieser Website verwendeten Bilder, Marken und Logos dienen satirischen Zwecken als Karikatur, Parodie oder Pastiche gemäß § 51a UrhG. Alle Marken- und Kennzeichenrechte liegen bei ihren jeweiligen Eigentümern. Die kommerzielle Nutzung (z. B. durch Werbung) erfolgt im Rahmen der zulässigen Ausnahmen.
Ausführlicher rechtlicher Hinweis.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert