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Kein Abrechnunsbetrug: Zahnarzt von Stefan Raab darf Behandlung doppelt abrechnen

Zahnarzt von Stefan Raab darf Behandlung doppelt abrechnen
Bild: Zahnarzt von Stefan Raab darf Behandlung doppelt abrechnen
Bild: Zahnarzt von Stefan Raab darf Behandlung doppelt abrechnen

Köln (stm) – Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat den behandelnden Zahnarzt von Entertainer Stefan Raab vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs freigesprochen. Der Zahnarzt hatte für die Behandlung von Raabs Zähnen jeweils die doppelte Abrechnung bei der Krankenkasse eingereicht. Diese hatte ihn daraufhin wegen wiederholtem Abrechnungsbetrug verklagt.

Der Zahnarzt von Stefan Raab begründete seine doppelten Rechnungen damit, dass wegen der erhöhten Anzahl an Zähnen bei Stefan Raab ein erhöhter Mehraufwand an Zeit, Personal und Material entstehen würde. Diesen Mehraufwand könne eine einfache Abrechnung nicht wirtschaftlich decken. Die Krankenkasse argumentierte hingegen, dass eine Zahnbehandlung eine Zahnbehandlung und diese nur einmal abzurechnen sei.

Die Richter am OLG Köln gaben dem Zahnarzt Recht. Eine Gerichtssprecherin erläuterte das Urteil: „Wenn jemand wie Herr Raab beinahe die doppelte Anzahl an Zähnen hat wie ein normaler Patient, dann ist es gerechtfertigt, diesen Mehraufwand auch der Kasse in Rechnung zu stellen. Schließlich hat der Zahnarzt auch die doppelte Arbeit.“

Wiederveröffentlichung, Datum der Erstveröffentlichung: 19.03.2025

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Bildnachweis:
Zahnarzt: Image by JOSEPH SHOHMELIAN from Pixabay

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