München (stm) – Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass der Streaminganbieter Netflix Wahlwerbung für die kommende Bundestagswahl am 23. Februar einblenden muss. Ob Netflix dagegen Revision einlegt, ist noch nicht bekannt.
In einem bahnbrechenden Urteil wurde festgelegt, dass Netflix verpflichtet ist, vor und nach der Ausstrahlung einer Sendung Werbung für alle zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien einzublenden. Eine Gerichtssprecherin erklärte: „Der Anbieter Netflix ist verpflichtet, vor und nach der Ausstrahlung einer Sendung Werbung für die zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien auszustrahlen.“ Bei Sendungen, die länger als 60 Minuten dauern, muss Netflix die Übertragung nach jeweils 30 Minuten unterbrechen und einen Wahlwerbespot anzeigen.
Die Sprecherin fügte hinzu: „Analog zu den ‚klassischen‘ Rundfunk- und Fernsehanstalten muss auch der Streaminganbieter Netflix den an der Wahl teilnehmenden Parteien gegen Erstattung der Selbstkosten angemessene Sendezeit – entsprechend der Bedeutung der Partei – für Wahlwerbespots zur Verfügung stellen.“ Experten gehen davon aus, dass Netflix nun darüber nachdenkt, seine beliebten Serien in Form von politischen Talkshows zu präsentieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Eine Reaktion von Netflix ist bisher nicht bekannt, doch Insider berichten, dass das Unternehmen bereits an einem neuen Format mit dem Titel „Stranger Votes“ arbeitet, in dem die Zuschauer live über die besten Wahlversprechen abstimmen können.
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Also ich finde es ja echt lustig, wie die das jetzt alles regeln wollen. Netflix und Wahlwerbung? Das wird ein Spaß! Vielleicht gibt’s demnächst ja eine Doku über die Politiker, in der die sich gegenseitig übertrumpfen müssen. Das könnte der neue Hit werden! Wer hätte gedacht, dass Politik mal so spannend wird. Aber ehrlich, eine Pause nach 30 Min ist schon viel, oder? Ich hoffe sie machen das ein bisschen kreativer!