Staatsmedium.de

Kann man(n) so eine Partei wählen? AfD will Männerdomäne Frauen überlassen

Kann man(n) so eine Partei wählen? AfD will Männerdomäne Frauen überlassen
Bild: Kann man(n) so eine Partei wählen? AfD will Männerdomäne Frauen überlassen
Bild: Kann man(n) so eine Partei wählen? AfD will Männerdomäne Frauen überlassen

Deutschland (stm) – Sind das die wahren Absichten der AfD? Ein kürzlich aufgetauchter Social-Media-Clip sorgt in politisch interessanten Kreisen für Aufregung. Der Clip zeigt zwei junge Frauen in Dirndln, die fröhlich am Grill stehen und Steaks zubereiten, während im Hintergrund zwei Männer mit Bier in der Hand eher gezwungen lächeln. Über allem prangt gut sichtbar eine Flagge mit dem Logo der AfD.

Zeigt dieser kurze Clip die wahren Absichten der AfD? Will die Partei eine der letzten verbliebenen Bastionen deutscher Männer, das Grillen, jetzt auch noch den Frauen überlassen? Das zumindest könnte man aus dem Clip herauslesen.

Ein Sprecher der Partei, der kurz nach dem Erscheinen des Clips an die Öffentlichkeit gegangen ist, verneint dies: „Dieser Clip zeigt keineswegs die Vereinnahmung einer traditionellen Männerdomäne durch Frauen. Vielmehr zeigt es unser Verständnis der Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen: Großbusige Frauen in traditioneller Kleidung mit offenherzigem Dekolleté bereiten ihren Männern die Nahrung zu, während diese am Tisch sitzen, Bier trinken und sich auf Kosten der Frauen amüsieren. Diesem traditionellen Geschlechterbild sind wir als AfD verpflichtet und werden diese bis auf unseren letzten Blutstropfen verteidigen!“

Staatsmedium.de Newsletter

Newsletter abonnieren

Die letzte Woche war verrückt? Warten Sie, bis Sie unsere Zusammenfassung lesen!

Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie die Highlights der letzten 7 Tage – satirisch, pointiert und garantiert subjektiv.

Datenschutzerklärung

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Bildnachweis:
Bild KI-Generiert (ChatGPT)

Hinweis: Die auf dieser Website verwendeten Bilder, Marken und Logos dienen satirischen Zwecken als Karikatur, Parodie oder Pastiche gemäß § 51a UrhG. Alle Marken- und Kennzeichenrechte liegen bei ihren jeweiligen Eigentümern. Die kommerzielle Nutzung (z. B. durch Werbung) erfolgt im Rahmen der zulässigen Ausnahmen.
Ausführlicher rechtlicher Hinweis.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert