Washington D.C. (stm) – Gerade einmal 211 Jahre nach dem Brand des Weißen Hauses hat Donald Trump nun Konsequenzen gezogen: Mit dem Ermächtigungsgesetz (Eigentlich „Act to Alleviate the Hardship of the People and the Wealthy“: „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reichen“) werden Trump weitreichende Befugnisse zugesprochen, indem beispielsweise die Gewaltenteilung aufgehoben wird. Anlass für das Ermächtigungsgesetz ist der Brand des Weißen Hauses im Jahr 1811.
Mit dem Gesetz „Act to Alleviate the Hardship of the People and the Wealthy“, das unter dem Kürzel „AAHPW“ (Gesprochen: „A-Hap-W“) bekannt ist, setzt Trump ein Zeichen, das in die Geschichtsbücher eingehen könnte. Die neuen Regelungen erlauben es seiner Regierung, nicht nur Verordnungen zu erlassen, sondern auch Gesetze zu verabschieden und Verträge mit dem Ausland abzuschließen. So beschlossene Gesetze können von der Verfassung abweichen, was eine bemerkenswerte Wendung in der bisherigen amerikanischen Rechtsgeschichte darstellt.
Das Gesetz ist inhaltlich nicht beschränkt und soll zunächst vier Jahre gültig sein. Weder ein Kongressausschuss noch der Kongress können Kontrolle ausüben, zum Beispiel wenigstens nachträglich eine Aufhebung fordern. Experten der Regierung und der Republikanischen Partei äußerten sich positiv über die Maßnahmen und betonten, dass dies „eine Rückkehr zu wahrer Führung“ bedeute.
Im Wesentlichen umfasst das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reichen“ folgende Punkte:
- Trumps Regierung darf nach dem Ermächtigungsgesetz nicht nur Verordnungen, sondern auch Gesetze verabschieden und Verträge mit dem Ausland schließen.
- So beschlossene Gesetze können von der Verfassung abweichen.
- Die Regelung ist inhaltlich nicht beschränkt und soll zunächst vier Jahre gültig sein.
- Weder ein Kongressausschuss noch der Kongress können Kontrolle ausüben, zum Beispiel wenigstens nachträglich eine Aufhebung fordern.
Das Gesetz im Wortlaut:
Der Kongress hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit mit der Zustimmung des Senats verkündet wird, nachdem festgestellt wurde, dass die Erfordernisse für verfassungsändernde Maßnahmen erfüllt sind:
Artikel 1. Bundesgesetze können nicht nur durch das Verfahren, das in der Verfassung vorgesehen ist, sondern auch durch die Exekutive erlassen werden.
Artikel 2. Bundesgesetze, die von der Exekutive erlassen werden, können von der Verfassung abweichen, solange sie nicht die Errichtung des Senats oder des Repräsentantenhauses betreffen. Die Befugnisse des Präsidenten bleiben unberührt.
Artikel 3. Bundesgesetze, die von der Exekutive erlassen werden, werden vom Präsidenten unterzeichnet und im Bundesregister veröffentlicht. Sie treten, sofern nicht anders bestimmt, am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Verfassung und die Zusatzartikel zur Verfassung findet auf Gesetze, die von der Exekutive erlassen werden, keine Anwendung.
Artikel 4. Verträge zwischen den Vereinigten Staaten und ausländischen Staaten, die Angelegenheiten der Bundesgesetzgebung betreffen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Exekutive erlässt die erforderlichen Vorschriften zur Durchführung dieser Verträge.
Artikel 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Es tritt am 1. März 2029 außer Kraft und verliert auch seine Gültigkeit, wenn die derzeitige Exekutive durch eine andere abgelöst wird.
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