Berlin (stm) – Der Handelsverband Deutschland (HDE) weist darauf hin, dass von 15. Oktober bis 31. März für alle Einkaufswagen in Deutschland die Winterreifenpflicht gilt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, rät der HDE seinen Mitgliedern, rechtzeitig einen Termin in einer Werkstatt oder bei einem mobilen Reifentechniker zu vereinbaren.
Wie jedes Jahr müssen auch dieses Jahr alle Einzelhändler, Supermärkte, Baumärkte und alle anderen, bei denen Kunden Einkaufswagen benutzen können, für die kalte Jahreszeit ihre Einkaufswagen mit Winterreifen ausstatten. Darauf weist der Handelsverband Deutschland (HDE) in einem gestern an alle seine Mitglieder verschickten Rundbrief hin. Er rät allen Mitgliedern, sich rechtzeitig um einen Termin für den Reifenwechsel zu kümmern. Damit könnten längere Wartezeiten in Werkstätten oder bei mobilen Reifentechnikern vermieden werden.
Winterreifen auf Einkaufswagen sind bei niedrigen Temperaturen, Schnee und Eis sicherer als Sommerreifen, da sie eine spezielle Gummimischung und ein tieferes Profil haben, um die Haftung zu verbessern. Außerdem sind sie größer und stabiler als Sommerreifen, was den Einkaufswagen zusätzlich Halt und Sicherheit auf Schnee und Eis verleiht.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Pro nicht mit Winterreifen ausgestatteten Einkaufswagen sind Ordnungsgelder von bis zu 1.000 Euro möglich. Gewerbeaufsicht und Ordnungsämter haben bereits angekündigt, ab Mitte Oktober wieder verstärkt die ordnungsgemäße Bereifung der Einkaufswagen zu kontrollieren.
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