Staatsmedium.de

Arbeitsminister Schweitzer: Kinderarbeitslosigkeit bei 98,3%

Arbeitsminister Schweitzer: Kinderarbeitslosigkeit bei 98,3%
Bild: Arbeitsminister Schweitzer: Kinderarbeitslosigkeit bei 98,3%

Berlin (stm) – Bei einer seiner ersten Pressekonferenzen hat der neue Bundesminister für Arbeit und Soziales, Alexander Schweitzer (SPD), die neuen Zahlen der Kinderarbeitslosigkeitsstatistik vorgestellt. Das Ergebnis ist besorgniserregend.

Nach den von Schweitzer vorgestellten offiziellen Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beträgt der Anteil der arbeitslosen Kinder zwischen 0 und 14 Jahren in diesem Jahr 98,3 %. Es ist dies die höchste Kinderarbeitslosenquote seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949.

Bei der Präsentation der Kinderarbeitslosigkeitszahlen sagte Arbeitsminister Schweitzer daher auch: „Diese Zahlen sind erschreckend! Noch nie seit Gründung der Bundesrepublik waren mehr Kinder zwischen 0 und 14 Jahren arbeitslos! Der Bundeskanzler und ich sind uns einig, dass wir mehr Kinder in Arbeit bringen müssen, um so unsere Wirtschaft wieder anzukurbeln und wieder mehr Wirtschaftswachstum zu erreichen. Das Ziel meines Ministeriums ist es daher, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kinderarbeitslosenquote bis zum Jahr 2030 mindestens zu halbieren. Wir alle müssen wieder mehr für unseren Wohlstand arbeiten! Das betrifft auch und vor allem die Kinder!“

Staatsmedium.de Newsletter

Newsletter abonnieren

Die letzte Woche war verrückt? Warten Sie, bis Sie unsere Zusammenfassung lesen!

Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie die Highlights der letzten 7 Tage – satirisch, pointiert und garantiert subjektiv.

Datenschutzerklärung 

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Bildnachweis:
Bild KI-Generiert (ChatGPT)

Hinweis: Die auf dieser Website verwendeten Bilder, Marken und Logos dienen satirischen Zwecken als Karikatur, Parodie oder Pastiche gemäß § 51a UrhG. Alle Marken- und Kennzeichenrechte liegen bei ihren jeweiligen Eigentümern. Die kommerzielle Nutzung (z. B. durch Werbung) erfolgt im Rahmen der zulässigen Ausnahmen.
Ausführlicher rechtlicher Hinweis.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert