Staatsmedium.de

Braucht die Zeit zur Vorbereitung auf das Amt des Bundeskanzlers: Jens Spahn tritt aus Haushaltsausschuss zurück

Braucht die Zeit zur Vorbereitung auf das Amt des Bundeskanzlers: Jens Spahn tritt aus Haushaltsausschuss zurück
Bild: Braucht die Zeit zur Vorbereitung auf das Amt des Bundeskanzlers: Jens Spahn tritt aus Haushaltsausschuss zurück

Berlin (stm) – Jens Spahn (CDU) hat seinen Rücktritt aus dem Haushaltsausschuss erklärt. Der Grund: Er bereitet sich intensiv auf ein neues Amt vor.

Gerade erst hat Jens Spahn seinen Einstand im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gefeiert, ist er bereits wieder aus dem Kontrollgremium ausgeschieden. Der Rücktritt geschah freiwillig und auf eigenes Zutun.

Der Grund für Spahns Rücktritt aus dem Haushaltsausschuss: Er bereitet sich auf sein Amt als Bundeskanzler vor, das er demnächst von seinem Freund Friedrich Merz (CDU) übernehmen wird.

In einer Presseerklärung teilt Spahn mit: „Ich habe mit dem noch amtierenden Bundeskanzler, meinem lieben Freund Friedrich Merz, gesprochen, und er hat gesagt: ‚Jens, wenn das einer wuppen kann, dann nur du!‘ Um mich bestmöglich auf mein neues Amt als Bundeskanzler vorbereiten zu können, brauche ich all meine Zeit und Kraft und kann diese nicht an schnöde Ausschussarbeit verplempern!“

Bisher unbestätigten Gerüchten zufolge fliegt Jens Spahn am Nachmittag mit einem Regierungsflieger auf die Insel Sardinien. In der dortigen Ruhe und Einsamkeit bereitet er sich dann auf sein neues Amt vor.

Staatsmedium.de Newsletter

Newsletter abonnieren

Die letzte Woche war verrückt? Warten Sie, bis Sie unsere Zusammenfassung lesen!

Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie die Highlights der letzten 7 Tage – satirisch, pointiert und garantiert subjektiv.

Datenschutzerklärung 

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Bildnachweis:
Bild KI-Generiert (ChatGPT)

Hinweis: Die auf dieser Website verwendeten Bilder, Marken und Logos dienen satirischen Zwecken als Karikatur, Parodie oder Pastiche gemäß § 51a UrhG. Alle Marken- und Kennzeichenrechte liegen bei ihren jeweiligen Eigentümern. Die kommerzielle Nutzung (z. B. durch Werbung) erfolgt im Rahmen der zulässigen Ausnahmen.
Ausführlicher rechtlicher Hinweis.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert