Michelstadt (stm) – Wie der Verband Deutscher Christbaumverkäufer (VDC) mitteilt, startet der Weihnachtsbaumverkauf dieses Jahr bereits im September. Der VDC nimmt sich dabei die Süßwarenindustrie zum Vorbild, die ihre Produkte für Weihnachten ebenfalls schon im September in die Regale der Geschäfte bringt.
Ein Sprecher des Verband Deutscher Christbaumverkäufer (VDC) teilte hierzu mit: „Wir werden dieses Jahr unsere Christbäume auch schon im September in den Handel bringen. Das gibt den VerbraucherINNEN mehr Zeit, sich einen schönen Weihnachtsbaum aussuchen zu können. Es entfällt der Stress, sich wenige Tage vor Heilig Abend noch einen Weihnachtsbaum kaufen zu müssen und sich dann womöglich mit dem zufrieden geben zu müssen, was noch als Angebot da ist.“
Und weiter: „Die Süßwarenindustrie macht es schon seit Jahren vor: Die VerbraucherINNEN freuen sich, wenn es schon im September und bei sommerlichen Temperaturen Weihnachtsartikel zu kaufen gibt. Es gibt praktisch niemanden, der zu dieser Zeit noch nicht an das nahende Weihnachtsfest denkt und bereits schon tief in der Planung und Vorbereitung für Weihnachten steckt. Wir sind überzeugt davon, dass es unsere KundINNEN zu schätzen wissen, wenn sie schon Anfang September ihren Weihnachtsbaum kaufen können und dann nicht mehr daran denken müssen. Das macht den Kopf frei für andere Dinge.“
In Anbetracht dieser Entwicklungen wird erwartet, dass auch andere Branchen diesem Beispiel folgen könnten. So könnte man bald auch Osterhasen im Januar oder Halloween-Kürbisse im Mai erwarten. Der VDC plant bereits eine Kooperation mit der Schokoladenindustrie, um Weihnachtsbaum-Dekorationen aus Schokolade anzubieten, die dann gleich beim Kauf des Baumes mitgenommen werden können. Die Zukunft des saisonalen Handels scheint also gesichert – zumindest bis zur nächsten großen Feiertags-Saison.
Bildnachweis: Bild KI-Generiert
Hinweis: Die auf dieser Website verwendeten Bilder, Marken und Logos dienen satirischen
Zwecken als Karikatur, Parodie oder Pastiche gemäß § 51a UrhG. Alle Marken- und Kennzeichenrechte liegen bei
ihren jeweiligen Eigentümern. Die kommerzielle Nutzung (z. B. durch Werbung) erfolgt im Rahmen der zulässigen
Ausnahmen.
Ausführlicher rechtlicher Hinweis.








